Die Schulgebühren (Schulgeld) variieren je nach Abteilung: Kindergarten, Grundschule oder Gymnasium. Eine Übersicht finden Sie in der Gebührenordnung 2025/26 (PDF).
Das Schulgeld wird monatlich per SEPA-Lastschrift von September bis Juni abgebucht. Für die Klasse 12 endet der Zahlungszeitraum im Mai. Alternativ ist auch eine Jahresüberweisung im August möglich.
Ja. Bei Eintritt in den Kindergarten, die Grundschule oder das Gymnasium wird eine einmalige Aufnahmegebühr fällig, die nach der Anzahl der Kinder in der Familie gestaffelt ist.
Neben dem Schulgeld fallen ggf. Kosten für den Spanisch-als-Fremdsprache-Unterricht (SpaF), digitale Medien oder die Vorbereitung auf die spanische Hochschulaufnahmeprüfung (Selectividad) an.
Ja. Ab dem zweiten Kind gelten Geschwisterermäßigungen. In besonderen Fällen können zudem individuelle finanzielle Unterstützungen gewährt werden – nach Antrag und Prüfung durch die Schulleitung.