Telefon: +34 963690100
E-mail: dsvalencia@dsvalencia.org
Adresse: Jaime Roig, 14 – 16, – 46010 – Valencia (VALENCIA)
Die Deutsche Schule Valencia ist eine anerkannte deutsche Auslandsschule in privater Trägerschaft. Sie finanziert sich durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland.
Wir legen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zum Schulgeld und zu weiteren Kosten. Die vollständige Übersicht mit allen aktuellen Beträgen und Regelungen steht in der Gebührenordnung zur Verfügung.
Die Höhe des jährlichen Schulgeldes richtet sich nach der jeweiligen Abteilung – Kindergarten, Grundschule oder Gymnasium.
Die Zahlung erfolgt in der Regel in monatlichen Raten per SEPA-Lastschrift. Für die Abschlussklasse des Gymnasiums gelten abweichende Zahlungszeiträume. Alternativ kann das gesamte Jahresschulgeld auch einmalig überwiesen werden.
Beim Eintritt in den Kindergarten, die Grundschule oder das Gymnasium wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Diese ist nach der Anzahl der Kinder in einer Familie gestaffelt.
Für das Schulgeld – mit Ausnahme des Kindergartens – gelten Geschwisterermäßigungen. Ab dem zweiten Kind reduziert sich der Beitrag prozentual.
Für alle neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler wird eine Kaution erhoben. Diese wird beim Austritt zurückerstattet, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
Neben dem Schulgeld können zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise für den Unterricht „Spanisch als Fremdsprache (SpaF)“, die Nutzung digitaler Medien in den Klassen 5 bis 8 oder Vorbereitungskurse auf die spanische Hochschulaufnahmeprüfung (Selectividad) in der Oberstufe.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder einer Platzreservierung kann nach Genehmigung durch die Schulleitung ein reduziertes Schulgeld vereinbart werden.
Alle aktuellen Beträge, Ermäßigungen und Sonderregelungen finden Sie in der Gebührenordnung.
Die Schulgebühren (Schulgeld) variieren je nach Abteilung: Kindergarten, Grundschule oder Gymnasium. Eine Übersicht finden Sie in der Gebührenordnung 2025/26.
Das Schulgeld wird monatlich per SEPA-Lastschrift von September bis Juni abgebucht. Für die Klasse 12 endet der Zahlungszeitraum im Mai. Alternativ ist auch eine Jahresüberweisung im August möglich.
Ja. Bei Eintritt in den Kindergarten, die Grundschule oder das Gymnasium wird eine einmalige Aufnahmegebühr fällig, die nach der Anzahl der Kinder in der Familie gestaffelt ist.
Neben dem Schulgeld fallen ggf. Kosten für den Spanisch-als-Fremdsprache-Unterricht (SpaF), digitale Medien oder die Vorbereitung auf die spanische Hochschulaufnahmeprüfung (Selectividad) an.
Ja. Ab dem zweiten Kind gelten Geschwisterermäßigungen. In besonderen Fällen können zudem individuelle finanzielle Unterstützungen gewährt werden – nach Antrag und Prüfung durch die Schulleitung.
Bitte laden Sie sich folgendes Dokument aus und schicken Sie es ausfegüllt und unterschrieben an administracion@dsvalencia.org. Beide Elternteile müssen in der Nachricht miteinbezogen werden.